Grundrechte und Ewigkeitsklausel
Frauke Petry von der sogenannten AfD möchte Artikel 16a des Grundgesetzes aussetzen, vielleicht sollte sie das Grundgesetz bis zur Ewigkeitsklausel in Artikel 79 Absatz 3 lesen. Mehr als 200 Flüchtlinge, deren Anträge bereits seit mehr als einem Jahr unbearbeitet bleiben, nutzen nun, oh Schande, die Möglichkeiten unseres Rechtsstaates und verklagen die zuständigen Ämter auf Untätigkeit.…